Richtlinien zur Abfassung von Förderanträgen
Bitte reichen Sie schriftlich folgende Unterlagen / Informationen in 8-facher Ausfertigung (1 Original, 7 Kopien) - doppelseitig bedruckt bei uns ein:
1. Förderantragsformular
Bitte füllen Sie hierzu unser Formular "Förderantrag" aus und fügen es unterzeichnet und datiert im Original Ihren weiteren schriftlichen Unterlagen zur Antragstellung an die Werner Otto Stiftung bei. Das Formular finden Sie »hier.
2. Darstellung des Forschungsprojektes:
- Grundlagen, Einführung, eigene Vorleistungen mit Literaturangaben
- Studienziele, Fragestellungen
- Studienplan bzw. Arbeitsprogramm
- Bei Einsatz von statistischen Untersuchungsverfahren: Sind diese im Antrag
beinhaltet, ist eine Stellungnahme des Statistikers der jeweiligen Institution
erforderlich. - Stellungnahme bzgl. Tierversuche, Arbeiten mit Stammzellen oder ähnlich.
3. Voraussetzungen zur Durchführung des Projektes:
- vorhandene Mitarbeiter (Zusammensetzung der Arbeitsgruppe)
- Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen
- vorhandene apparative Ausstattung
- vorhandene (laufende) Sachmittel
4. Anlagen
Lebenslauf
Literaturverzeichnis über eigene Leistungen
5. Einreichungsfrist
Für die Frühjahrs-Sitzung des Kuratoriums der Werner Otto Stiftung spätestens bis zum 28./29. Februar und für die Herbst-Sitzung spätestens bis zum 31. Juli jeden Jahres.
Stand: Januar 2012
» Die Richtlinien zur Abfassung von Förderanträgen (PDF zum Ausdruck)